Jack Wolfskins fadenscheinige Entschuldigung

Jack Wolfskin sah sich angesichts der schlechten Web-Presse genötigt zu den Abahn-Vorwürfen Stellung zu beziehen. Auch nach mehrmaligem Lesen der Pressemitteilung finde ich das Vorgehen nicht gut.

Sie schreiben zum Beispiel:

Jack Wolfskin als Markeninhaberin hat daher das Bestreben und die Pflicht, die Marke gegen ähnliche Drittzeichen zu verteidigen, da die Marke sonst geschwächt wird.

Soweit, so richtig. Aber schon hier

Die einzelnen Fälle wurden von Jack Wolfskin in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten eingehend geprüft. Daraufhin wurden nur die Anbieter abgemahnt, deren Produkte die Markenrechte von Jack Wolfskin auch wirklich verletzen.

Es hätte aber gereicht, die Heimwerker höflich auf die Markenverletzung hinzuweisen und mit einer Abmahnung zu drohen. Das Markenrecht schreibt keine sofortige Abmahnung vor. Das kann man daher auch netter und sympathischer regeln.

Leider ist es notwendig, auch verhältnismäßig kleine Anbieter mit einer Abmahnung und entsprechender Kostenerstattung zu kontaktieren.

Nein und nein. Mann muss sie nicht sofort abmahnen und man muss von kleinen Heimwerkern auch keine Kostenerstattung verlangen.

Wenn verhältnismäßig kleine Unternehmer abgemahnt werden, wird darauf geachtet, die Kosten möglichst gering zu halten. Normalerweise berechnen sich die Kosten eines Abmahnschreibens nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert, der anhand der verletzten Marke bestimmt wird. Dieser wurde in den vorliegenden Fällen so gering wie möglich angesetzt. Die sich daraus ergebenen Kosten in Höhe von € 991,00 sind für einen Kleinunternehmer noch immer verhältnismäßig hoch, jedoch ist dieser für die Entstehung der Kosten verantwortlich, da er markenverletzende Ware verkauft hat und Jack Wolfskin dadurch zur Verteidigung der Marke gezwungen war.

991 Euro machen so 20.000 Euro Streitwert. Ich kann nicht erkennen, wo (a) dieser Streitwert so gering wie möglich ist – das geht mit Sicherheit auch niedirger – und wo (b) dieser Streitwert auch nur annähernd gerechtfertigt ist. Wenn ich einen Anhänger mit Tatze für 50 Euro verkaufe, dann entsteht Jack Wolfskin mit Sicherheit kein Schaden in der absurden Höhe von 20.000 bis 25.000 Euro.

Dabei handelt es sich nicht um eine „Strafzahlung“, sondern um die Kosten, die Jack Wolfskin durch die Einschaltung der Anwälte entstanden sind und die im Falle der begründeten Abmahnung stets vom Markenverletzer übernommen werden müssen.

Das müssen die wohl schreiben, denn schließlich ist es nicht zulässig mit Abmahnungen Geld zu verdienen. Der Leser möge sich eine eigene Meinung darüber bilden, ob der Verkauf eines Anhängers den gleichen Schaden erzeugt wie beispielsweise der Totalschaden eines Neuwagens.

Und wem die Pressemitteilung bis jetzt noch nicht unsympathisch war, dem hilft vielleicht diese Zitat weiter:

Somit dient die Abmahnung auch einer schnellen und relativ kostengünstigen Beendigung der Angelegenheit. Sie verhindert also zusätzliche häufig weit höhere Kosten im Falle einer Einschaltung der Gerichte.

Wie nett…

6 Responses to Jack Wolfskins fadenscheinige Entschuldigung

  1. yuri sagt:

    Vielleicht sollte man mal die Loeschung der Marke beantragen.
    Die Frage ist doch, wie Markenfaehig ein Pfotenabdruck ist und wie pauschal dann die Durchsetzungsrechte sind. Die Firma ist ja kaum 30 Jahre alt. Ich frage mich, welche Folgen es haette, wenn Pfotenabdrueck schon vor 30 Jahren auf Kleidung benutzt wurde. Mir erscheint der Schutz sehr Pauschal. Erinnert ein wenig an den Schutz der Farbe Magenta durch die Telekom.

  2. omBuzzer.de sagt:

    Jack Wolfskin manövriert sich selbst ins PR-Desaster…

    […] Anstatt zurückzurudern, hat das Unternehmen eine Stellungnahme abgegeben, in welcher die Vorgehensweise verteidigt wird. Diese Stellungnahme sorgt in der Blogsphäre […]…

  3. René sagt:

    Also ich war immer ein Fan von Wolfskin Produkten aber was die hier abziehen finde ich eine Frechheit. Das ist aus meiner Sicht für sie Gechäftsschädigender als irgendein Bastler der ein ähnliches Logo hat denn ich werde mir beim nächsten Mal sehr genau überlegen ob ich Wolfskin Produkte kaufe oder nicht doch lieber zu einer anderen Marke wechsle

  4. Fred sagt:

    „Abmahnwelle gegen Hobby-Bastler“

    Gute PR, so kurz vor Weihnachten!

  5. benzinerwin sagt:

    Eigentlich heisst das doch auch, dass Tierhandlungen ein erhebliches Problem haben. Entweder verkaufen Sie Pfotentiere ohne Kleidungsstücke (also ohne Fell/Pelz), oder sie amputieren die Pfoten vor dem Verkauf.

    Ich glaube, ich frage die mal, wie man sich als Tierhändler abmahnresistent verhalten soll…

  6. […] es gab spektakuläre Aktionen wo man den Firmen mit Web 2.0 Mitteln Dampf gemacht hat in Sachen […]

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