Jugendpornographie auf Spiegel Online

Folgende Abbildung auf Spiegel Online fällt meines Erachtens unter § 184c Strafgesetzbuch. Anklicken der Abbildung auf eigene Gefahr. Sie enthält sexuelle Handlungen an einer 16jährigen. Das ist meiner laienhaften Auslegung der Strafgesetzbuches nach strafbar.

§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),

  1. verbreitet,
  2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
  3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Schockierend auch, dass 55% der deutschen Männer den Wunsch nach Sex mit der abgebildeten Jugendlichen verspüren und mithin pädophil veranlagt sind. Frau von der Leyen, setzen Sie bitte umgehend Spiegel Online auf die DNS-Filterliste und verhindern Sie so, dass Deutsche abhängig werden von solchen Abbildungen. Oder noch besser: Veranlassen Sie bitte die Löschung. Danke.

Disclaimer: Ich bin kein Rechtsexperte und gebe hier nur mein laienhaftes Verständnis von den Gesetzes wieder. Das sagt auch nichts über meine Meinung zu diesem Thema aus. Also bitte nicht heraus lesen, dass ich für oder gegen die Veröffentlichung solcher Abbildungen bin. Mir geht es ausschließlich um die Absurdität der Zensursula-Gesetzgebung und Argumentation und hier insbesondere um die Graubereiche und Interpretationsfreiheit, die dem BKA zugebilligt wird.

(Quelle)

11 Responses to Jugendpornographie auf Spiegel Online

  1. Thomas sagt:

    Der Link zu Spiegel Online funktioniert leider nicht.

  2. ketzerisch sagt:

    Fixed. Danke für den Hinweis. Da war ein Leerzeichen reingerutscht.

  3. Thomas sagt:

    Ich finde das Bild durchaus ansprechend (obwohl ich nicht so weit gehen würde, von einem „Wunsch nach Sex“ zu sprechen). Heißt das, auch ich bin nach Ansicht der Bundesregierung pädophil?

    Aber ernsthaft: Das Gesetz sagt „sexuelle Handlungen“. Ich vermute mal, die Abbildung einer nackten Frau, die von jemand geküsst wird, zeigt vermutlich keine „sexuelle Handlung“ im engeren Sinne -schließlich hatte auch Bill Clinton keinen Sex mit einer bestimmten Frau… Wäre aber sicher hilfreich, wenn man „sexuelle Handlung“ irgendwo exakt definieren würde.

  4. ketzerisch sagt:

    Ja. Die Abgrenzung würde ich auch gerne verstehen. Gibt es einen Juristen unter den Lesern?

  5. Donald sagt:

    Für mich sieht das aus, als er sie auf den Hintern küsst und das würde sicher schon als sexuelle Handlung qualifizieren. Für einen Tatbestand nach §184c msuss die Darstellung aber zusätzlich pornografisch („vergröbernde Darstellung des Sexuellen unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge“)sein, wobei es auch auf den Rahmen ankommen kann, in dem die Darstellung stattfindet. Im Rahmen dieser Berichterstattung bei Spiegel Online und vermutlich auch im Rahmen der Tatort-Films ist das eher nicht der Fall. Das ist meine Interpretation aber irgendein Richter (oder eine Medienbehörde, da gibt es analoge Regelungen) könnte das durchaus auch anders sehen. Die Grenzen sind eben keineswegs klar gezogen!

    Deswegen mache ich mir auch große Sorgen, dass das Attribut „pornografisch“ demnächst wegfallen könnte ( http://schutzalter.twoday.net/stories/5633078/ ) , dann wäre eine noch ausufernde Anwendung zu befürchten.

    Gruß
    Donald

  6. ketzerisch sagt:

    @Donald: Danke!

    Auf der Suche nach einer Pornografie-Definition bin ich noch auf diese Seite gestoßen.

    http://www.fsm.de/de/Was_ist_Pornografie

    Danach ist das nicht klar definiert, aber „Reifezeugnis“ fällt wohl nicht darunter. Es sei denn ein Richter findet, dass Frau Kinski jünger als 14 aussieht, dann wohl.

  7. Bernd sagt:

    Kinderpornographie? In meinem SPIEGEL? Wahrscheinlicher als Du denkst…

  8. Leon Hartner sagt:

    nix pädophil: Pädophiler = Jemand, der einen _kindlichen_ Körper liebt. Das Alter des Objekts der Begierde spielt nur eine untergeordnete Rolle. Da Frau Kinskis Körper zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht mehr als „kindlich“ eingeordnet werden kann: Niemand, der von der Betrachtung des Bildes sexuell erregt wird, ist pädophil. WÄRE (konjuktiv!) es so (bei einer „Erregungsquote“ von 55%), müsste man sich überlegen, ob Pädophilie bei der daraus folgenden gesellschaftlichen Akzeptanz wirklich schlecht ist.

  9. Donald sagt:

    @Bernd: Was das Spiegel-Ausgabe mit Eva Ionesco auf dem Titelbild angeht, finde ich es ja auch bemerkenswert, dass ausgerechnet die beiden dazu gehörenden Artikel hier zu fehlen scheinen, während die anderen abrufbar sind:

    http://wissen.spiegel.de/wissen/archiv/inhalt/inhalt.html?q=SP&j=1977&a=22

    Zufall oder vorausschaunder Gehorsam und die Schere im Kopf? Also doch vermeindliche Kinderpornografie in Spiegel Online?

  10. ketzerisch sagt:

    Inzwischen wurde das Cover-Photo ganz entfernt. Damit ist wohl auch die Frage nach dem Zufall beantwortet.

  11. LYKURGOS sagt:

    Wie kann man eigentlich nur so eine Hetze betreiben!?
    Der Mißbrauch mit dem Mißbrauch muß ein Ende haben!

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